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   OVG Niedersachsen, 05.03.2013 - 4 PA 35/13   

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https://dejure.org/2013,5997
OVG Niedersachsen, 05.03.2013 - 4 PA 35/13 (https://dejure.org/2013,5997)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2013 - 4 PA 35/13 (https://dejure.org/2013,5997)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2013 - 4 PA 35/13 (https://dejure.org/2013,5997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 SGB VIII; § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII; § 90 Abs. 3 S. 1 SGB VIII
    Zustehen eines Anspruchs auf eine laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 1 SGB VIII für eine Tagespflegeperson; Anspruch der Eltern eines von einer Tagespflegeperson betreuten Kindes auf Übernahme der Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustehen eines Anspruchs auf eine laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 1 SGB VIII für eine Tagespflegeperson; Anspruch der Eltern eines von einer Tagespflegeperson betreuten Kindes auf Übernahme der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustehen eines Anspruchs auf eine laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 1 SGB VIII für eine Tagespflegeperson; Anspruch der Eltern eines von einer Tagespflegeperson betreuten Kindes auf Übernahme der Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 764
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, JAmt 2013, 594, juris; VG München, Urteil vom 27. November 2013 - M 18 K 13.1005 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 2869/10 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 4. März 2013 - 7 K 1299/11.F -, JAmt 2013, 594.

    vgl. dazu, dass die Eltern dennoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Zuzahlung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dürften: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764; Grube, in: Hauck/Noftz, a. a. O., § 23 Rn. 41. Zum Sonderfall eines Anspruchs aus § 36a Abs. 3 SGB VIII vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2014 - 12 B 74/14 -.

  • VG Stade, 08.09.2015 - 4 A 2991/13

    Anfechtungsklage; Erstattungsanspruch; Förderung, frühkindliche; Geldleistung;

    Das SGB VIII sieht einen Anspruch der Eltern eines von einer Tagespflegeperson betreuten Kindes auf Übernahme der Kosten, die ihnen dadurch entstehen oder entstanden sind, dass sie an die Tagespflegeperson eine zivilrechtlich vereinbarte Vergütung für die Betreuung ihres Kindes zahlen oder gezahlt haben, nicht vor (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, juris).

    Denn ausschließlich die Tagespflegeperson könnte gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Gewährung einer höheren als der gewährten Geldleistung haben, sollte diese nicht den Vorgaben des § 23 Abs. 2, 2a SGB VIII entsprechen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13, juris).

    Ein privat-rechtliches Nutzungsverhältnis besteht bei der Betreuung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson aber nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05. März 2013 - 4 PA 35/13 -, juris), sodass diese auch keinen Teilnahmebeitrag i.S.d § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII erheben.

    Darüber hinaus ist kein gesetzlicher Anspruch der Kläger ersichtlich, mit dem sie die Erstattung der Mehrkosten in dem streitgegenständlichen Zeitraum geltend machen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05. März 2013 - 4 PA 35/13 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 A 10771/20

    Erfüllung des Anspruchs auf bedarfsgerechte frühkindliche Förderung durch eine

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, juris, Rn. 5) vertritt die Auffassung, im Rahmen der Kindertagespflege komme eine Anwendung des § 90 Abs. 3 a.F. bzw. § 90 Abs. 4 SGB VIII nicht in Betracht, weil es sich hierbei nicht um einen "Teilnahmebeitrag" im Sinne von § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII handele, dessen Übernahme allein § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII unter den dort aufgeführten Voraussetzungen vorschreibe.

    Ist aber mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris, Rn. 46 f.) davon auszugehen, dass das Verfahren nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII, nunmehr § 90 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII als Korrektiv dient, jedem nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII eine verlässliche, bestmögliche Kinderbetreuung zu gewähren, ohne dass es für den Einzelnen zu einer unzumutbaren Belastung kommt, so sprechen gewichtige Umstände dafür, den Begriff des Teilnahmebeitrages dahingehend weit auszulegen, dass in der Kindertagespflege das an die Tagespflegeperson zu zahlende Entgelt in Betracht kommt (vgl. Loos, in: Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe 5. Aufl. 2015, § 90, Rn. 21; a.A. OVG Nds, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 2590/16

    Anspruch auf Übernahme eines zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson

    Bei einer Betreuung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson bestehe ein solches privatrechtliches Nutzungsverhältnis aber nicht und die Tagespflegeperson setze auch keinen Teilnahmebeitrag gegen die Eltern des betreuten Kindes fest (so Nieders. OVG, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764 [OVG Niedersachsen 05.03.2013 - 4 PA 35/13] ; juris Rn. 5, zustimmend offenbar Krome, in: juris-PK SGB VIII, § 90, Rn. 55; Kepert, in: LPK-SGB VIII, a.a.O., Rn. 20 referiert diese Entscheidung nur, ohne sie zustimmend oder ablehnend zu kommentieren).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 6 A 4.15

    Normenkontrollantrag; Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis

    § 23 SGB VIII vermittelt Tagespflegepersonen einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer laufenden Geldleistung und damit ein subjektives Recht (OVG Münster, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 -, Rn. 46 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, JAmt 2013, S. 594, Rn. 4 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 12 A 590/14

    Kalkulation der regelmäßig zu gewährenden Geldleistung für die

    Vielmehr hat die Beklagte mit diesen Schreiben für den jeweiligen Einzelfall den Klägerinnen gegenüber geregelt, welche Ausgestaltung die Gewährung einer laufenden Geldleistung als eigener gesetzlicher Anspruch der Tagespflegeperson, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764, juris; VG München, Urteil vom 27. November 2013 - M 18 K 13.1005 -, juris; Lakies, in: FK-SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 23 Rn. 22; jeweils m. w. N., erfährt.
  • VG Aachen, 17.06.2014 - 2 K 2120/13

    Euskirchen: Kreis muss Bezahlung für Tagesmütter neu berechnen

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1443/12 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, JAmt 2013, 594; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 13. März 2012 - 2 K 1629/10 - m.w.N.
  • VG Aachen, 17.06.2014 - 2 K 2131/13

    Euskirchen: Kreis muss Bezahlung für Tagesmütter neu berechnen

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1443/12 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, JAmt 2013, 594; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 13. März 2012 - 2 K 1629/10 - m.w.N.
  • VG Darmstadt, 17.01.2014 - 5 L 1005/13

    Jugendhilfe- Keine Kostenfreiheit einer U-3 Betreuung; Jugendhilfe- Keine

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 05.03.2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764) und auch des VG Frankfurt am Main (Urt. v. 04.03.2013 - 7 K 1299/11.F -, JAmt 2013, 594) sind Eltern bzw. das Kind, das einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Tagesmutter geschlossen hat, von einem solchen Kostenerstattungsanspruch nach § 90 SGB VIII ausgeschlossen, da der kinder-und jugendhilferechtliche Geldleistungsanspruch der Tagesmutter für die Betreuung eines fremden Kindes gemäß § 23 SGB VIII der Tagesmutter gegen das Jugendamt zusteht und ein nachträgliches Erstattungsverfahren des Kindes mit dem Ziel der Übernahme der Zahlungslasten aus dem zivilrechtlich eingegangenen Betreuungsvertrag nicht vorgesehen ist.
  • VG München, 27.11.2013 - M 18 K 13.2546

    Kein Anspruch der Personensorgeberechtigten auf höhere laufende Geldleistungen an

    (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.3.2013 - 4 PA 35/13; VG Münster, Urt. v. 17.4.2012 - 6 K 2869/10; VG Frankfurt, Urt. v. 4.3.2013, JAmt 2013, S. 594).
  • VG München, 27.11.2013 - M 18 K 13.1005

    Kein Anspruch der Personensorgeberechtigten auf höhere laufende Geldleistungen an

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